Tägerwilen kämpft gegen einjähriges Berufskraut

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    Das einjährige Berufskraut verdrängt wichtige Pflanzenarten. Tägerwilen ruft seine Bürger dazu auf, bei der Bekämpfung der Problempflanze mitzuhelfen.

    Einjähriges Berufskraut
    Einjähriges Berufkraut (Symbolbild). - depositphotos

    Wie die Gemeinde Tägerwilen berichtet, ist das Einjährige Berufskraut eine eingeschleppte Problempflanze (invasiver Neophyt). Es unterscheidet sich von der weissgelben Wiesen-Margerite oder der Kamille durch seine behaarten Stängel, die sich nach oben verzweigen.

    Das Blütenkörbchen ist ein bis zwei Zentimeter breit, hat viele schmale Zungenblüten in weiss bis lila. Die Pflanze blüht von Mai bis Oktober.

    Invasiver Neophyt verdrängt einheimische Arten

    Dieser invasive Neophyt besiedelt vor allem offene Flächen wie Böschungen, Wegränder, kiesige Areale aber auch Buntbrachen und verbreitet sich mittlerweile auch allgemein in der Landschaft. Die Grundlage der rasanten Verbreitung sind die vielen Flugsamen, die diese Art produziert.

    Sie können mit dem Wind über weite Distanzen getragen werden. Dadurch verdrängt diese Problempflanze einheimische Arten, die für unsere Insekten und die Biodiversität wichtig sind. Ausserdem können beim Befall von Agrarfeldern den Landwirten Beiträge gekürzt werden.

    Deshalb werden wir alle Tägerwiler aufgerufen, mitzuhelfen diese Problempflanze zu bekämpfen. Man kann den eigenen Garten kontrollieren, sowie Nachbarn und betroffene Grundeigentümer ansprechen.

    Bekämpfung und Entsorgung

    Kleine Bestände und einzelne Pflanzen inklusive Wurzeln sollten ausgerissen werden. Am besten funktioniert dies bei feuchtem Boden mit einer Spatengabel. Eine weitere Ausbreitung des Neophyt kann durch zweimaliges, tiefes Mähen über mehrere Jahre hinweg verhindert werden. Dadurch wird die Pflanze aber nicht eliminiert.

    Die Kombination von Mähen und Ausreissen wird bei grossen Beständen empfohlen. Die Pflanzen sollen von aussen her so weit wie möglich herausgerissen werden, während die Kernzonen gemäht werden.

    Schnittgut ohne Blüten und Samen kann normal kompostiert werden. Schnittgut mit Blüten, Samen oder Wurzeln muss der Kehrichtverbrennungübergeben werden.

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