Reglement tritt in Kraft
Das «Reglement Erneuerungsfonds Netze der Technischen Betriebe Kreuzlingen» wird per 1. November 2019 in Kraft gesetzt.

Am 4. Juli 2019 bewilligte der Gemeinderat das «Reglement Erneuerungsfonds Netze der Technischen Betriebe Kreuzlingen». Damit reagieren die TBK auf die veränderte Rechnungslegung von HRM1 zu HRM2, die keine Verzinsung des in den Netzen gebundenen Kapitals auf dem Weg der Bildung von Reserven mehr erlaubt.
Neu fliessen die anteiligen Einnahmen aus der Verzinsung daher in die drei Erneuerungsfonds zugunsten des Strom-, Gas- und Wassernetzes der Technischen Betriebe Kreuzlingen. Die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen, sodass das Reglement per 1. November 2019 in Kraft gesetzt werden kann.