Kemmental weist auf Stutzen der Bäume und Sträucher hin
Wie die Gemeinde Kemmental informiert, sind Grundeigentümer verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Masse der Bepflanzungen einzuhalten.

Gestützt auf die Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege des Kantons Thurgau sind Grundeigentümer von Liegenschaften an öffentlichen Strassen und Wegen verpflichtet, Bäume, Hecken und Sträucher jederzeit so unter Schnitt zu halten, dass sie nicht in den Strassenraum hineinragen und die Übersicht auf den Strassen und Wegen gefährden – dies in erster Linie aus Sicherheitsgründen für Velo-, Mofa- und Autofahrende.
Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzungen und Einfriedungen höchstens eine Höhe von 80 Zentimeter ab Strassenhöhe erreichen (§ 41 Abs. 1). Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von mindestens 60 Zentimeter zur Strassen- oder Weggrenze aufweisen. Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4,5 Meter, bei Wegen Trottoirs auf eine lichte Höhe von 2,5 Meter zu stutzen (§ 42 Abs. 2).
Die Bauverwaltung Kemmental bittet alle Grundeigentümer, diesen Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege nachzukommen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit und erleichtern die Strassenunterhaltsarbeiten.
Nicht ausgeführte Rückschnittarbeiten können unter Kostenfolge nötigenfalls durch den Werkhof ausgeführt beziehungsweise in Auftrag gegeben werden.