Gewässerräume: Stadt bereinigt Sondernutzungspläne

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Bodensee,

Nach der Prüfung von zehn Einwendungen passt Arbon alte Quartier- und Baulinienpläne an das neue Recht an. Die überarbeiteten Pläne kommen nun in die Auflage.

Seepromenade mit Aussicht auf Arbon.
Seepromenade mit Aussicht auf Arbon. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Arbon informiert, hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 11. Mai 2026 die Antworten auf die eingegangenen Einwendungen zu den Gewässerraumlinienplänen, die Gewässerraumlinienpläne sowie die Änderungen und Aufhebungen relevanter Sondernutzungspläne genehmigt und für die öffentliche Auflage freigegeben.

Die Festlegung der Gewässerräume erfolgt gestützt auf Vorgaben des Bundes und des Kantons und muss im Thurgau bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

Von der Planung betroffen sind in Arbon insbesondere die Aach, der Faletürlibach, der Roggwilerbach, der Salbach, weitere kleinere Gewässer sowie der Bodensee und verschiedene Weiher. Ziel der Gewässerraumausscheidung ist es, den Raumbedarf der Gewässer langfristig zu sichern und diesen grundeigentümerverbindlich festzulegen.

Rückmeldungen aus der Bevölkerung ausgewertet

Im Zuge der Arbeiten werden auch bestehende Sondernutzungspläne überprüft und teilweise angepasst oder aufgehoben. Betroffen sind verschiedene Quartier-, Gestaltungs- und Baulinienpläne im Stadtgebiet. Einige ältere Sondernutzungspläne sollen ausser Kraft gesetzt werden, um widersprüchliche Regelungen zu vermeiden und die Planung an die heutigen gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

Zu den Gewässerraumlinienplänen und den relevanten Sondernutzungsplänen war im Herbst 2025 eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt worden. Auch eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung hatte stattgefunden.

Während der Mitwirkungsfrist gingen insgesamt zehn Einwendungen ein. Diese betrafen unter anderem die Führung der Gewässerraumlinie entlang des Bodensees, Fragen zu Eigentumsverhältnissen am Seegrund, Nutzungseinschränkungen für Grundeigentümerinnen und -eigentümer, den Umgang mit bestehenden Anlagen sowie die Festlegung des Gewässerraums auf dem Hafendamm.

Punktuelle Anpassungen an den Plänen

Die Einwendungen wurden nun geprüft und beantwortet. In einzelnen Bereichen wurden punktuelle Anpassungen vorgenommen. Der Stadtrat hält jedoch fest, dass die Festlegung der Gewässerräume auf den gesetzlichen Grundlagen des Bundes und den Vorgaben des Kantons basiert.

Die Gewässerraumlinienpläne sowie die Änderungen und Aufhebungen der relevanten Sondernutzungspläne werden ab dem 5. Juni 2026 für 20 Tage öffentlich aufgelegt. Anschliessend folgt das Genehmigungsverfahren durch die zuständigen kantonalen Stellen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

baden
202 Interaktionen
Abkühlung
fuchs katze
24 Interaktionen
Katze verjagt ihn

MEHR AUS THURGAU

Münchwilen TG
Alkoholtest
3 Interaktionen
Münchwilen TG