Diessenhofen TG: Strom kostet 2027 rund 40 Franken mehr im Jahr
Die Elektrizitätsversorgung Diessenhofen TG kauft Energie günstiger ein. Ein durchschnittlicher Haushalt zahlt 2027 dennoch rund 3 Prozent oder 40 Franken mehr.

Die Elektrizitätsversorgung Diessenhofen (EVD) kann die Kosten für den Energieeinkauf 2027 erneut deutlich senken. Der kalkulierte Einkaufspreis reduziert sich gegenüber 2026 um weitere 1.21 Rappen pro Kilowattstunde. Trotz dieser positiven Entwicklung führen höhere Vorlieger-Netzkosten und regulatorische Veränderungen zu einer moderaten Erhöhung des Gesamtpreises.
Für einen durchschnittlichen Haushalt beträgt diese rund 3 Prozent beziehungsweise rund 40 Franken pro Jahr.
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 18. August 2026 die Stromtarife der Elektrizitätsversorgung Diessenhofen für das Jahr 2027 festgelegt. Erfreulich entwickelt sich insbesondere der Energieeinkauf. Die EVD ist für die Beschaffung der Energie selbst verantwortlich und beschafft diese gestaffelt über mehrere Tranchen.
Energieeinkauf wird nochmals günstiger
Für 2027 beträgt der kalkulierte Energieeinkaufspreis inklusive ökologischem Mehrwert 8.92 Rappen pro Kilowattstunde. Im Jahr 2025 waren es noch 14.73 Rappen. Innerhalb von zwei Jahren reduzieren sich die kalkulierten Beschaffungskosten damit deutlich.
Netzkosten und neue Vorgaben beeinflussen Gesamtpreis
Trotz der tieferen Kosten beim Energieeinkauf kann der Gesamtpreis 2027 nicht vollständig auf dem bisherigen Niveau gehalten werden. Insbesondere höhere Vorlieger-Netzkosten und Veränderungen bei der Verteilung der Netzkosten wirken sich auf die Tarife der EVD aus.
Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4'500 Kilowattstunden bedeutet dies gegenüber 2026 Mehrkosten von rund 3 Prozent beziehungsweise rund 40 Franken pro Jahr. Bei einem Gewerbebetrieb mit einem Verbrauch von 150'000 Kilowattstunden und einer Leistung von 150 Kilowatt beträgt die Erhöhung rund 4 Prozent beziehungsweise rund 1'590 Franken pro Jahr.
Leistungstarife werden sich künftig verändern
Eine wesentliche Änderung zeichnet sich bei der Verrechnung der Leistung ab. Bei der EVD wird der Leistungstarif aktuell weiterhin anhand der monatlich gemessenen Spitzenleistung verrechnet. Der Vorlieger EKT stellt sein Verrechnungsmodell hingegen bereits per 1. Januar 2027 um: Neu wird das höchste im gesamten Jahr gemessene Leistungsmaximum als Grundlage verwendet und auf die einzelnen Monate umgelegt.
Diese Änderung wird künftig auch Auswirkungen auf die Tarifgestaltung der EVD haben. Die heutige monatliche Betrachtung wird deshalb in den kommenden Jahren ebenfalls an das neue Modell angepasst werden müssen.
Schweizer Herkunftsnachweise und neue Vergütung für Photovoltaik
Die EVD setzt auch 2027 auf Schweizer Herkunftsnachweise für erneuerbare Energie. Aufgrund gestiegener Preise für diese Herkunftsnachweise erhöht sich der ökologische Mehrwert von 0.13 auf 0.50 Rappen pro Kilowattstunde.
Für Photovoltaikanlagen richtet sich die Vergütung der eingespeisten Energie ab 2027 neu nach dem Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Für Anlagen bis zu einer Leistung von 150 Kilowatt gelten weiterhin die gesetzlich festgelegten Minimalvergütungen. Die Rückvergütung für den ökologischen Mehrwert bleibt unverändert bei 0.9 Rappen pro Kilowattstunde.
Eigene Energiebeschaffung zeigt Wirkung
Die Entwicklung der Energieeinkaufspreise von 14.73 Rappen im Jahr 2025 auf 8.92 Rappen pro Kilowattstunde im Jahr 2027 ist für die EVD erfreulich. Trotz höherer Vorlieger-Netzkosten und neuer regulatorischer Vorgaben kann die Erhöhung des Gesamtpreises für die Kundinnen und Kunden damit moderat gehalten werden.










