Wie die Gemeinde Wiliberg mitteilt, müssen Änderungen in der Hundehaltung für eine korrekte Verrechnung innert zehn Tagen bei der Verwaltung gemeldet werden.
Bergstrasse in Wiliberg.
Bergstrasse in Wiliberg. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Abteilung Finanzen wird die Jahresgebühr von 120 Franken pro Hund aufgrund des aktuellen AMICUS-Registers den Hundehaltern im Mai 2023 in Rechnung stellen.

Hunde, die neu angeschafft werden, müssen in jedem Fall bei der Gemeindeverwaltung innert zehn Tagen gemeldet werden. Gleichzeitig ist der Tierhalterausweis vorzulegen.

Hunde müssen registriert werden

Wechselt der Hundehalter oder stirbt der Hund, ist dies der Gemeindeverwaltung ebenfalls mitzuteilen.

Von der Hundesteuer befreit sind Sanitäts-, Blindenführ-, Behinderten-, Schweiss- und Diensthunde mit entsprechendem Ausweis.

Diese Hunde müssen aber dennoch registriert werden. Gleichzeitig ist der entsprechende Ausweis vorzulegen.

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