Wie die Gemeinde Uerkheim schreibt, schliesst die Rechnung 2023 mit einem Aufwandüberschuss von 146'114,25 Franken ab, was deutlich über dem Budget liegt.
Gemeindeverwaltung in Uerkheim.
Gemeindeverwaltung in Uerkheim. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Rechnung 2023 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 146'114,25 Franken ab (Vorjahr Ertragsüberschuss 78'067,43 Franken).

Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 49'400 Franken.

Niedrigerer Finanzausgleich als im Vorjahr

Das vorliegende, auf den ersten Blick negative Ergebnis ist in erster Linie auf die markant höheren Pflegefinanzierungskosten (plus 88'573,80 Franken gegenüber Budget) sowie die ebenfalls stark angestiegenen Kosten der Sonderschulen (plus 16'457 Franken) zurückzuführen.

Auch die Schulgelder für Berufsschulen fielen viel höher aus als budgetiert (plus 62’653,50 Franken).

Weiter führten die erhöhten Darlehenszinsen (plus 36'296,08 Franken gegenüber dem Vorjahr) sowie ein tieferer Finanzausgleich als im Vorjahr (minus 37’000 Franken) zu dem vorliegenden Aufwandüberschuss.

Es mussten somit massiv höhere Auslagen als erwartet im Bereich der nicht beeinflussbaren Positionen hingenommen werden.

Ursachen für nicht budgetierte Mehrausgaben

Es gilt im Übrigen festzuhalten, dass bei den eigens beeinflussbaren Kosten das Budget eingehalten beziehungsweise unterschritten wurde.

Im Bereich der beeinflussbaren Kosten haben grundsätzlich lediglich die notwendige Erweiterung des Urnen-Gemeinschaftsgrabes auf dem Friedhof (16'398,40 Franken) und eine bereits im Jahr 2021 beschlossene und im Jahr 2023 fällig gewordene Kostenbeteiligung an einem öffentlichen Fussweg (plus 32'501,35 Franken) zu nicht budgetierten Mehrauslagen geführt.

Es konnten zudem keine speziellen Buchgewinne oder dergleichen, wie diese in den Vorjahren zu verzeichnen waren, erzielt werden.

Mit Verweis auf den Steuerabschluss 2023 darf positiv erwähnt werden, dass die Budgetvorgabe im Bereich der ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuereinnahmen übertroffen werden konnten.

Steuerabschluss über Budget trotz Korrekturen

Trotz der finanzrechtlich korrekten Verbuchung von Wertberichtigungen und Forderungsverluste von rund 35'000 Franken konnte der Steuerabschluss 10'962,30 Franken über Budget abgeschlossen werden.

Gegenüber dem Rechnungsjahr 2022 fällt der Rechnungsabschluss 2023 sogar um 45'909,25 Franken höher aus.

Vorgezogener Abschluss des Wasserjahres

Zur Spezialfinanzierung Wasserwerk gilt es festzuhalten, dass die Verrechnung der Wasserverbrauchsgebühren im 2022 über einen Zeitraum von elf Monaten anstelle zwölf Monaten (aufgrund eines einmaligen, organisatorisch und strukturell bedingten vorgezogenen Abschluss des Wasserjahres) vollzogen wurde.

Für das Jahr 2023 wurden demnach Wasserverbrauchsgebühren von 13 Monaten verrechnet und gemäss effektivem Zahlungseingang in der Rechnung 2023 berücksichtigt.

Abwasserbeseitigung mit Ertragsüberschuss

Die Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung konnte den Erwartungen entsprechend mit einem Ertragsüberschuss abschliessen.

Es gilt festzuhalten, dass in diesem Bereich der Spezialfinanzierung aktuell eher hohe Ertragsüberschüsse erzielt werden können, zukünftig aber im Zuge der Umsetzung der rechtlichen und gesetzlichen vorgeschriebenen GEP-Massnahmen (Generelle Entwässerungsplanung) grössere Auslagen auf die Gemeinde Uerkheim zukommen und zu einer Veränderung der aktuell vorliegenden Situation führen werden.

Die entsprechende Aufarbeitung wurde im Budget 2024 bereits berücksichtigt.

Die dazugehörigen Massnahmen, welche in den Folgejahren realisiert werden müssen, werden anschliessend in die Finanzplanung mit aufgenommen.

Abfallwirtschaft mit erneutem Aufwandüberschuss

Die Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft schliesst ein weiteres Mal mit einem kleineren Aufwandüberschuss von 3'603,87 Franken ab.

Bereits bei der Beurteilung der Ergebnisse aus dem Rechnungsabschluss 2022 wurden in diesem Bereich verschiedene Sparmassnahmen beschlossen.

Unter anderem finden ab dem laufenden Jahr nur noch zwei anstelle von drei Häckseldiensten statt und die Einforderung der geltenden Gebühren bei der Multisammelstelle sowie die dazugehörigen Ablieferungen werden seit geraumer Zeit nach den Vorgaben der genehmigten Gebührenverordnung umgesetzt.

Gebührenerhöhungen sind möglich

Ab dem Jahr 2024 wird in diesem Spezialfinanzierungsbereich mit einem ausgeglichenen Ergebnis respektive einem kleinen Ertragsüberschuss gerechnet.

Sollten dies entgegen den Erwartungen nicht der Fall sein, sind mögliche Gebührenerhöhungen (Grundgebühr oder Sackgebühr) wieder in Betracht zu ziehen.

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