Reitnau

    Reitnau erinnert an die Hundetaxe und weitere Halterregeln

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    Wie die Gemeinde Reitnau mitteilt, werden die Rechnungen zur Entrichtung der Hundetaxe im Mai 2023 verschickt. Ausserdem wird auf die Leinenpflicht hingewiesen.

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    Hundehalter. (Symbolbild) - Pixabay

    Die Gemeindekanzlei stellt den Hundehaltern im Mai die Hundetaxe für das Hundejahr 2023/2024 in Rechnung.

    Die Hundetaxe beträgt 120 Franken pro Hund. Zur Führung der Hundekontrolle melden die Hundehaltenden der Gemeinde das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes.

    Die Meldepflicht umfasst ausserdem den Halterwechsel, den Tod des Hundes, die Namens- oder Adressänderung des Halters und von einem anderen Kanton angeordnete Massnahmen.

    Mit der Meldung übergeben die Hundehaltenden der Gemeinde eine Kopie des Heimtierausweises. Die Meldepflicht beträgt zehn Tage.

    Hunde müssen an die Leine

    Hunde sind gemäss der kantonalen Jagdverordnung im Wald und am Waldrand während der Setzzeit des Wildes vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.

    In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

    Hunde sind gemäss Polizeireglement auf verkehrsreichen Strassen, Plätzen, auf dem Friedhof, am See, auf öffentlichen Spielplätzen, Parkanlagen sowie in Sport- und Schulanlagen und vergleichbaren Örtlichkeiten an der Leine zu führen.

    Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen.

    Betreten von Wiesen und Äckern durch Hunde

    Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet beziehungsweise nur erlaubt, solange damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist.

    Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (zum Beispiel Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 15. März bis 30. November zu verzichten.

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