Wie die Gemeinde Kölliken mitteilt, müssen Grundeigentümer ihre Pflanzen entlang von Wegen und Strassen nach den gesetzlichen Anforderungen zurückschneiden.
Gemeindeverwaltung Kölliken.
Gemeindeverwaltung Kölliken. - Nau.ch / Simone Imhof
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Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit bittet die Gemeinde Kölliken alle Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen sowie Geh- und Radwegen, ihre Grünanlagen zu kontrollieren.

Bei Fahrbahnanstoss sind Bäume und Sträucher auf eine Höhe von mindestens 4,50 Meter, bei Trottoirs sowie Geh- und Radwegen auf eine Höhe von mindestens 2,50 Meter aufzuasten und auf die Grenze zurückzuschneiden.

Grundeigentümer werden, sofern der Rückschnitt nicht den Vorgaben entspricht, eine Sachverfügung der Abteilung Bau erhalten.

Nach Ablauf der darin gesetzten Frist für den Rückschnitt, wird der Gemeinderat bei Nichtbeachtung die Ersatzvornahme zu Lasten der Grundeigentümer in die Wege leiten (Androhung, Anordnung, Kostenverfügung).

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