Wie die Gemeinde Kirchleerau schreibt, müssen Hunde im Wald vom 1. April bis 31. Juli 2024 an der Leine geführt werden. Widerhandlungen können gebüsst werden.
Gemeindeverwaltung Kirchleerau.
Gemeindeverwaltung Kirchleerau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gemeinde Kirchleerau weist darauf hin, dass gemäss Jagdverordnung des Kantons Aargau Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli 2024 an der Leine zu führen sind.

In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.

Diese gesetzlichen Bestimmungen wurden zum Schutz der in dieser Zeit aufwachsenden Jungtiere geschaffen.

Bussgelder können verhängt werden

Widerhandlungen können mit Busse geahndet werden. Zudem dürfen Jäger streunende Hunde, welche für Wildtiere eine Gefahr darstellen, abschiessen.

Die Hundehalter werden gebeten, die Vorschriften einzuhalten. Der Jagdaufseher dankt für das Verständnis.

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