Wie die Gemeinde Schöftland berichtet, müssen Hunde vom 1. April bis 31. Juli 2022 in Wäldern und an Waldrändern an der Leine geführt werden.
Gemeindeverwaltung Schöftland Schloss.
Gemeindeverwaltung Schöftland Schloss. - Nau.ch / Simone Imhof
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Hunde sind im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli 2022 an der Leine zu führen. Dies, um die Brut- und Setzzeit der Wildtiere nicht zu stören. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Zudem sind Tiere so zu halten, dass niemand belästigt wird und weder Menschen noch Tiere und Sachen gefährdet werden oder zu Schaden kommen. Ein Ausbrechen gefährlicher Tiere ist den Behörden sofort zu melden.

Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Auf verkehrsreichen Strassen, auf Rad- und Gehwegen sowie Plätzen, auf dem Friedhof, öffentlichen Spiel-, Sport-, Schul- und Parkanlagen sind Hunde an der Leine zu führen. Im Wald gilt das Jagdrecht.

Ausserdem haben Tierhalter dafür zu sorgen, dass ausserhalb besonders eingerichteter Plätze der öffentliche und fremde private Grund nicht durch die Tiere verunreinigt wird. Sie sind verpflichtet, den Kot einzusammeln und zweckmässig zu beseitigen.

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