Wie die Gemeinde Schlossrued berichtet, ist die Grabräumung auf dem Friedhof Kirchrued im Mai 2024 geplant. Grabgegenstände sind bis 30. April 2024 abzuholen.
Blick auf die Gemeinde Schlossrued.
Blick auf die Gemeinde Schlossrued. - Nau.ch / Simone Imhof
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Infolge Ablauf der Ruhefrist hat der Gemeinderat Schlossrued beschlossen, die Erdreihengräber Nummer L38 bis L63 sowie die Urnengräber Nummer E51 bis E66 im Mai 2024 aufzuheben.

Die Angehörigen werden deshalb eingeladen, bis allerspätestens 30. April 2024, die Grabdenkmäler und Pflanzen sowie den Grabschmuck und allfällige persönliche Gegenstände abzuholen.

Nach diesem Zeitpunkt wird über noch vorhandene Grabdenkmäler, Pflanzen sowie weitere Gegenstände auf den zu räumenden Gräbern unter Ablehnung jeglicher Entschädigung und ohne weitere Mitteilung durch die Gemeinde verfügt.

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