Wie die Gemeinde Nürensdorf mitteilt, gilt im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli 2023 eine Leinenpflicht für Hunde.
Ortsschild der Gemeinde Nürensdorf.
Ortsschild der Gemeinde Nürensdorf. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren.

Freilaufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren.

Wildtiere sollen möglichst gut geschützt werden

Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli 2023 eine Leinenpflicht.

Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen.

Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.

Weitere Informationen sind dem Flyer zu entnehmen, welcher auf der Webseite der Gemeinde aufrufbar ist.

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