In der Gemeinde Bassersdorf wird das allgemeine Feuerverbot ab 30. August 2022 aufgehoben. Das kantonale Feuerverbot in Wald und Waldesnähe bleibt bestehen.
Die historische Schmitte Bassersdorf.
Die historische Schmitte Bassersdorf. - Nau.ch / Miriam Danielsson
Ad

Wie die Gemeinde Bassersdorf informiert, hat der Kanton Zürich aufgrund der anhaltenden Trockenheit mit Gültigkeit ab 21. Juli 2022 ein Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe erlassen. Zusätzlich erliess die Gemeinde Bassersdorf in Absprache mit den Hardwaldgemeinden ein Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot.

Mit den Niederschlägen sowie dem Temperaturrückgang Ende August 2022 hat sich das Brandrisiko reduziert. Weiterhin werden sinkende Temperaturen und Gewitter prognostiziert.

Das allgemeine Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet Bassersdorf wird deshalb mit Gültigkeit ab Dienstag, 30. August 2022, aufgehoben. Grillieren mit Holz/Holzkohle in den Gärten und auf Balkonen ist somit unter Einhaltung der nötigen Sorgfalt wieder erlaubt.

Das kantonale Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe behält weiterhin Gültigkeit.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GewitterFeuerBassersdorf