Wie die Gemeinde Bassersdorf mitteilt, sind mit der Rechtskraft die fünfjährigen Arbeiten am Richtplan und der Revision der Bau- und Zonenordnungen beendet.
Die historische Schmitte Bassersdorf.
Die historische Schmitte Bassersdorf. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Nach der Publikation der Festsetzungs- und teilweisen Nicht-Genehmigungsbeschlüsse von Gemeindeversammlung und Baudirektion, konnte der Eintritt der Rechtskraft der neuen kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) festgestellt werden.

Baugesuche werden ab sofort gemäss den neuen Regelungen bewilligt.

Am 21. Dezember 2023 wurde die Rechtskrafterreichung der BZO in seiner teilweisen Nicht-Genehmigung durch die Baudirektion publiziert.

2023 eingereichte Baugesuche

Aufgrund eines Rekurses gegen die Umzonung eines Gebietes entlang der Klotenerstrasse von der Wohn- in eine Wohn-Gewerbezone, beides dreigeschossig, ist dieser Bereich von der Rechtskraft noch ausgeschlossen.

Damit konnten die rund fünfjährigen Arbeiten am kommunalen Richtplan und der Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnungen grösstenteils ihren Abschluss finden.

Bereits 2023 wurden Baugesuche nach neuer Ordnung eingereicht und seitens des Bauamtes vorgeprüft, die nun bewilligt und – nach Erhalt der Baufreigabe – umgesetzt werden können.

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