Das Zurückschneiden von Bäume und Sträucher in Nesslau steht an
Die Bevölkerung von Nesslau wird gebeten, die Bäume Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.

Wie die Gemeinde Nesslau mitteilt, dürfen Strassen und die Sicherheit ihrer Benutzer nicht durch Pflanzen entlang der Strassen beeinträchtigt werden. Gemäss kantonalem Strassengesetz haben Bäume einen Abstand von 2.50 m und Wälder einen Abstand von 5.00 m gegenüber den Strassen einzuhalten.
Für Lebhäge, Zierbäume und Sträucher gilt ein Abstand von 0.60 m, bei einer Höhe über 1.80 m zusätzlich die Mehrhöhe. Damit die Verkehrssicherheit und die Schneeräumung im Winter gewährleistet werden kann, wird die Bevölkerung von Nesslau gebeten, sämtliche Pflanzen bis spätestens Mitte Oktober 2021 vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.