Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil meldet, führt das Bundesamt für Statistik (BFS) auch im Jahr 2024 wieder die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch.
Die Gemeindeverwaltung in Bütschwil im Wahlkreis Toggenburg im Kanton St. Gallen.
Die Gemeindeverwaltung in Bütschwil im Wahlkreis Toggenburg im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Weite Kreise der Wirtschaft, der Baustatistik und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes der gesamten Schweiz.

Deshalb führt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch.

Hauseigentümer und Liegenschaftenverwaltungen werden aufgefordert, ihre am 1. Juni 2024 leer stehenden Wohnungen und Wohnhäuser bis 1. Juni 2024 bei der Gemeinderatskanzlei zu melden.

Die Meldung ist obligatorisch

Diese Angaben werden vom Bundesamt für Statistik benötigt und geben Auskunft über die Situation auf dem Wohnungs- und Liegenschaftenmarkt.

Die Erhebung stützt sich auf die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 beziehungsweise Änderung vom 1. August 1994 und ist für die Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

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