Wildhaus-Alt St. Johann: Auflage der Quellfassungen Göttis
Wie die Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann angibt, liegen der Grundwasserschutzzonenplan und das Schutzzonenreglement für Quellfassungen Göttis öffentlich auf.

Der Gemeinderat hat am 18. August 2022 in Anwendung von Artikel 29 ff. des kantonalen Vollzugsgesetzes zur eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung die Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Göttis und das Schutzzonenreglement für die Quellfassungen Göttis erlassen.
Im Sinn von Artikel 29 ff. des kantonalen Vollzugsgesetzes zur eidgenössischen Grundwasserschutzgebung liegen der Grundwasserschutzzonenplan und das Schutzzonenreglement für die Quellfassungen Göttis während 30 Tagen vom 9. Januar 2023 bis am 8. Februar 2023 im Gemeindehaus (Gemeinderatskanzlei) öffentlich auf.
Einsprache kann erhoben werden
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Grundwasserschutzzonenplan und das Schutzzonenreglement für die Quellfassungen Göttis beim Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann Einsprache erhoben werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut.
Allfällige Einsprachen haben einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.