Wie die Gemeinde Kirchberg SG informiert, soll die Einfärbung an der Neugasse in Bazenheid das Verhalten der Fahrzeuglenker sowie der Fussgänger beeinflussen.
Die Neudorfstrasse in der Gemeinde Kirchberg (SG).
Die Neudorfstrasse in der Gemeinde Kirchberg (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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An der Tempo-30-Zone Neugasse in Bazenheid wurde die farbliche Gestaltung der Fahrbahnoberflächen umgesetzt.

Zwischen den Abzweigern Konsumstrasse und Spelterinistrasse wurde die Strasse auf der gesamten Breite in Purpurviolett eingefärbt.

Die Einfärbung soll das Verhalten der Fahrzeuglenker sowie der Fussgänger beeinflussen. Sie soll zu einer tieferen Geschwindigkeit führen.

Man darf die Fahrbahn überall überqueren, hat aber keinen Vortritt

Zudem wird der Querungsbereich hervorgehoben. Rechtlich hat die farbliche Gestaltung allerdings keine Wirkung.

An den beiden Kreuzungen der Neugasse mit der Konsumstrasse und der Spelterinistrasse gilt wie bisher Rechtsvortritt, auch wenn keine Markierung mehr auf der Strasse angebracht ist.

Für Fussgänger hat die farbliche Gestaltung ebenfalls keine Rechtswirkung. Man darf die Fahrbahn überall überqueren, hat aber keinen Vortritt.

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