Wie die Gemeinde Neckertal schreibt, ist die neue Schutzverordnung Natur- und Landschaftsschutz für den Grundbuchkreis Oberhelfenschwil zur Auflage bereit.
Brücke über dem Necker bei der Hauptstrasse im Neckertal im Toggenburg.
Brücke über dem Necker bei der Hauptstrasse im Neckertal im Toggenburg. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Verordnung umfasst insbesondere den Schutz von Naturschutzgebieten, Hecken, Lebhägen, Ufergehölzen, Einzelbäumen, Biotopen und so weiter.

Sie ersetzt die bestehende Schutzverordnung der Gemeinde Oberhelfenschwil.

Die Aufarbeitung der neuen Grundlagen wurde auf die Scherrer Ingenieurbüro AG übertragen und erforderte komplexe und zeitintensive Detailabklärungen.

Erkenntnisse aus dem Mitwirkungsverfahren sind eingeflossen

Das Mitwirkungsverfahren wurde in der damaligen Gemeinde Oberhelfenschwil vom 18. August bis 16. September 2022 durchgeführt.

Dazu wurde am 29. August 2022 an einer öffentlichen Orientierungsversammlung über die Schutzverordnung orientiert.

Sämtliche Bewirtschafter wurden persönlich angeschrieben und orientiert. Eine kantonale Vorprüfung hat ebenfalls stattgefunden.

Erkenntnisse aus dem Mitwirkungsverfahren und aus der Vorprüfung wurden durch den Gemeinderat gesichtet und wo möglich in die Plan- und Reglementunterlagen eingearbeitet.

Schutzverordnung Natur- und Landschaftsschutz ist zur Auflage bereit

Im letzten Jahr wurden infolge Fusion der Gemeinden Oberhelfenschwil und Neckertal noch die Grenzbereiche bereinigt und aufeinander abgeglichen.

Die neue Schutzverordnung Natur- und Landschaftsschutz für den Grundbuchkreis Oberhelfenschwil ist nun zur öffentlichen Auflage bereit.

Der Gemeinderat Neckertal hat diese am 16. Januar 2024 erlassen. Die Auflage beginnt am 29. Januar 2024 und endet am 28. Februar 2024.

Der Auflageort ist das Gemeindehaus Mogelsberg im ersten Obergeschoss im Vorraum des Sitzungszimmers.

Einsprachen

Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet, dem Gemeinderat Neckertal einzureichen.

Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

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