Wie die Gemeinde Neckertal angibt, hat der Gemeinderat beschlossen, die zwei «alten» Baureglemente anzupassen. Diese unterstehen nun einem Referendum.
Landschaft im Neckertal Toggenburg.
Landschaft im Neckertal Toggenburg. - Nau.ch / Simone Imhof
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Am 16. Januar 2024 hat der Gemeinderat Neckertal die Einsprachen behandelt und abgewiesen.

Bevor nun ein Rekurs gegen den Einsprache-Entscheid des Gemeinderats möglich ist, ist das fakultative Referendum gemäss Artikel 36 f des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) durchzuführen.

Die neue Gemeinde Neckertal verfügt über drei verschieden lautende Baureglemente. Dies ist dem Umstand der Fusion geschuldet und kann zurzeit nicht geändert werden.

Das Baureglement des Grundbuchkreises Hemberg liegt rechtskräftig vor, die beiden anderen sind in der Revision.

Gemeinderat zuständig für Rekurse gegen Entscheide der Baukommission

Aufgrund einer Praxisänderung im Kanton ist es nun so, dass bei Rekursen gegen Entscheide der Baukommission (zum Beispiel Baubewilligungen, Einsprache-Entscheide et cetera) nicht mehr der Kanton zuständig ist, sondern der Gemeinderat.

Dies bei Fällen aus den ehemaligen Gemeinden Oberhelfenschwil und «alt» Neckertal.

In Hemberg ist im Baureglement der Rekurs an den Kanton ausdrücklich erwähnt und geregelt.

Auch in den zukünftigen Baureglementen der beiden Grundbuchkreise alt Neckertal und Oberhelfenschwil ist diese Regelung dann vorhanden.

Die «alten» Baureglemente werden angepasst

Rekurse der Baukommission müssen also vom Gemeinderat behandelt werden. Dies führt dazu, dass auf Stufe Gemeinde zweimal über den gleichen Sachverhalt entschieden werden muss, was aus verschiedenen Gründen unglücklich ist.

Erstens müssen drei der sieben Gemeinderäte in den Ausstand, weil sie schon in der Baukommission entschieden haben, zweitens ist die Glaubwürdigkeit des Gemeinderatsentscheides schwierig zu begründen.

Der Gemeinderat hat deshalb am 22. August 2023 beschlossen, die beiden «alten» und in Revision befindlichen Baureglemente der Gemeinde Oberhelfenschwil und der Gemeinde «alt» Neckertal anzupassen.

Gemeinderat weist alle fünf eingegangenen Einsprachen ab

Darüber wurde vom 2. Oktober bis 2. November 2023 das Mitwirkungsverfahren ohne Rückmeldungen und vom 27. November bis 27. Dezember 2023 die öffentliche Auflage durchgeführt.

Gegen die Änderung der Baureglemente sind fünf Einsprachen eingegangen.

Am 16. Januar 2024 hat der Gemeinderat Neckertal die Einsprachen behandelt und abgewiesen.

Nächster Schritt: Fakultatives Referendum

Bevor nun ein Rekurs gegen den Einspracheentscheid des Gemeinderats möglich ist, ist das fakultative Referendum gemäss Artikel 36 f des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) durchzuführen.

Bei rechtmässigem Zustandekommen des Referendums findet über den Sachverhalt eine Urnenabstimmung statt. Unterschriftsbögen werden auf der Ratskanzlei Neckertal in der gewünschten Anzahl abgegeben.

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist, 29. Januar 2024 bis 8. März 2024, der Ratskanzlei Neckertal einzureichen.

Die genauen Änderungen sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

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