Wie die Gemeinde Neckertal informiert, eröffnet der Gemeinderat das fakultative Referendum zum Reglement über Beiträge an denkmalpflegerische Mehraufwände.
Blick auf den Fluss Necker im Neckertal Toggenburg.
Blick auf den Fluss Necker im Neckertal Toggenburg. - Nau.ch / Simone Imhof
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Verschiedene Gebäude in der Gemeinde sind mit einem Kulturgüterschutz belegt.

Dies bedeutet, dass das Gebäude oder Teile davon geschützt sind und bauliche Massnahmen daran mit dem Schutzgedanken abgestimmt werden müssen.

Dies kann für die Grundeigentümer zu Mehraufwendungen kommen.

Der Kanton St.Gallen bezahlt für alle Gebäude mit einem kantonalen oder eidgenössischen Schutzstatus Beiträge an diese denkmalpflegerischen Mehraufwände.

Massnahmen und Mehraufwände

Die Gemeinde Neckertal tut dies ebenfalls bei Gebäuden mit einem kommunalen Schutzstatus.

Für die Auszahlung der Beiträge und deren Berechnung hat der Gemeinderat ein entsprechendes Reglement erlassen.

Dieses Reglement zeigt auf, welche baulichen Massnahmen und Mehraufwände beitragsberechtigt sind und wie hoch die entsprechenden Beiträge ausfallen.

Fakultatives Referendum eröffnet

Der Gemeinderat Neckertal hat am 22. August 2023 das Reglement für Beiträge an denkmalpflegerische Mehraufwände erlassen.

Für dieses Reglement eröffnet der Gemeinderat das fakultative Referendum.

Innerhalb der publizierten Frist können gesamthaft 300 Stimmberechtigte der Gemeinde Neckertal verlangen, dass über das jeweilige Reglement eine Urnenabstimmung stattfinden soll.

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