Wie die Gemeinde Neckertal informiert, ist der Schutzstatus S ab 12. März 2022 in Kraft. Die Flüchtlinge werden via BAZ auf die Gemeinden verteilt.
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Der Bundesrat hat den «Schutzstatus S» ab 12. März 2022 in Kraft gesetzt. Damit erhalten die Geflüchteten aus der Ukraine rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen.

Grundsätzlich werden die Flüchtlinge via Bundesasylzentrum (BAZ) auf die Kantone und dann auf die Gemeinden verteilt.

Privatpersonen, die direkt Angehörige oder Flüchtlinge über ein Hilfswerk aufgenommen haben, sollten dafür sorgen, dass sich diese Personen beim zuständigen BAZ in Altstätten registrieren lassen, um den Schutzstatus S zu erhalten.

Nur so kann die Gemeinde Neckertal die Flüchtlinge angemessen begleiten. Die Detailinformationen zum Schutzstatus S findet man auf der Webseite des Kantons St. Gallen.

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