Naturschutzverordnung in Kirchberg SG
Wie die Gemeinde Kirchberg SG berichtet, geht die Naturschutzverordnung nun in die öffentliche Auflage.

Im 2020 starteten die Arbeiten an der neuen Naturschutzverordnung. Das im vergangenen Frühling durchgeführte Mitwirkungsverfahren konnte ausgewertet und der Schutzplan sowie der Schutzverordnungstext vom Gemeinderat erlassen werden. Die Naturschutzverordnung geht nun in die öffentliche Auflage.
Der Gemeinderat hat auf Antrag der Ökokommission Ende 2019 die Revision der Naturschutzverordnung, Teil Natur und Landschaft, beschlossen und die ecoboss GmbH, St. Gallen, mit der Überarbeitung beauftragt.
Im Mai 2020 starteten die Arbeiten für die Neuinventarisierung mit den Feldbegehungen. Dabei wurden die Flächenabgrenzungen überprüft, die Defizite und Massnahmen zu den Objekten umschrieben und Fotografien der Objekte aufgenommen. Die Feldaufnahmen bildeten die Grundlage für die Erstellung des Inventars.
23 Rückmeldungen aus dem Mitwirkungsverfahren
Im Gmeindsblatt Nr. 6/2021 vom 19. März 2021 wurde die Mitwirkung zur überarbeiteten Naturschutzverordnung gestartet. Die neue Schutzverordnung, die Schutzpläne, die Verzeichnisse und die Inventarblätter konnten vom 22. März 2021 bis 20. April 2021 auf der Ratskanzlei und auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.
Die gesamte Bevölkerung war eingeladen, zu den Unterlagen eine Stellungnahme abzugeben. Parallel zur öffentlichen Mitwirkung wurden die Unterlagen dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zur Vorprüfung eingereicht.
Während der öffentlichen Mitwirkung gingen insgesamt 23 Rückmeldungen von Grundeigentümern, Bewirtschaftern und verschiedenen Organisationen ein. Die verschiedenen Eingaben und Anträge wurden zwischen Juni und Oktober 2021 durch das beauftragte Fachbüro ausgewertet.
Teils waren Begehungen im Feld notwendig, in einzelnen Fällen auch zusammen mit den betroffenen Bewirtschaftern und/oder betroffenen Grundeigentümern. Die eingegangenen Eingaben und Anträge wurden schriftlich beantwortet.
Weniger Naturschutzgebiete, dafür mehr Hecken, Feld- und Ufergehölze
Die bisher geltende Schutzverordnung umfasst insgesamt 175 Naturschutzgebiete aus der Kategorie «Naturschutzgebiet und Übergangsbereiche» mit einer Fläche von 7502 Aren. Die einzelnen Gebiete weisen teils Pufferzonen und/oder Teilflächen eines anderen Schutzobjekttyps auf.
In der neuen Schutzverordnung sind noch 163 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von 6972 Aren vorhanden. Der Hauptgrund dieser Veränderung liegt darin, dass 24 Objekte des Typs «Biotop» neu eingestuft wurden und zwar überwiegend in «Hecke, Feld- und Ufergehölz» oder «Naturschutzgebiet trocken A».
Im Gegenzug hat die Anzahl der Hecken, Feld- und Ufergehölze von bisher 190 auf neu 220 Objekte zugenommen. Bei den «Naturschutzgebieten feucht» zeigen sich in der Gesamtübersicht fast keine Veränderungen.
Öffentliche Auflage der Schutzverordnung und des Schutzplans
Die revidierte Naturschutzverordnung wird während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Einsprache kann gegen den Schutzverordnungstext und den Schutzplan erhoben werden. Zur Information liegen aber zusätzlich auch der Planungsbericht, der Mitwirkungsbericht, die Verzeichnisse und die Inventarblätter auf.
Nach der öffentlichen Auflage und der Bereinigung allfälliger Einsprachen wird die Schutzverordnung dem Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen zur Genehmigung eingereicht.