Mitwirkungsverfahren zur Geissbergstrasse in Ganterschwil
Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil mitteilt, kommt es wegen Anpassungen des Projektentwurfs zu einem zweiten Mitwirkungsverfahren zur Geissbergstrasse.

Die Geissbergstrasse in Ganterschwil ist sanierungsbedürftig. Das Strassenprojekt sieht Betonspuren vor.
Dadurch wird trotz offiziellen Wanderweg eine ausreichende Erschliessung sichergestellt.
Das Mitwirkungsverfahren zum ersten Projektentwurf wurde vom 25. Januar bis 9. Februar 2024 durchgeführt.
Aus der Vorprüfung durch den Kanton ergaben sich jedoch Anpassungen. Zu den Änderungen wird demnach ein zweites Mitwirkungsverfahren durchgeführt.
Zweite Mitwirkungsfrist bis zum 14. Juni 2024
Die Bevölkerung ist eingeladen, zu den Änderungen Stellung zu nehmen.
Die Unterlagen liegen für alle Interessierten zu Informations- und Mitwirkungszwecken im Gemeindehaus Bütschwil öffentlich auf.
Zudem können die Unterlagen auf der Gemeindewebseite eingesehen werden.
Allfällige Vorschläge und Anregungen zu den Projektunterlagen oder zum Teilstrassenplan können während der Mitwirkungsfrist bis zum 14. Juni 2024 schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden.






