Wie die Gemeinde Lütisburg berichtet, kommt es immer wieder vor, dass sich Hundehalter nicht um die Entsorgung des Hundekots kümmern.
Gemeindehausplatz in Lütisburg.
Gemeindehausplatz in Lütisburg. - Nau.ch / Simone Imhof
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Auf der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Reklamationen betreffend herumliegendem Hundekot ein. Die meisten Hundebesitzer beseitigen den Hundekot korrekt. Es gibt aber leider auch jene, die den Kot einfach liegen lassen.

Das kantonale Hundegesetz schreibt in Artikel 11 vor, dass der Hundehalter auf Strassen, Trottoirs, Wegen und Plätzen, in öffentlichen Grün- und Parkanlagen den Kot des Hundes zu beseitigen hat.

Hundekotsäckli sind bei der Gemeindeverwaltung gratis erhältlich, und einige Robidogbehälter sind mit Säckli-Dispensern ausgerüstet.

Die Hundebesitzer werden gebeten, den Hundekot aufzulesen und damit für eine saubere Umgebung beizutragen.

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