Kirchberg SG überprüft Visum- und Kompetenzregelung
Wie die Gemeinde Kirchberg SG meldet, wird Visum- und Kompetenzregelung in finanziellen Angelegenheiten einmal pro Amtsdauer überprüft und bei Bedarf angepasst.

Gemäss Internem Kontrollsystem (IKS) wird die Visum- und Kompetenzregelung in finanziellen Angelegenheiten einmal pro Amtsdauer überprüft und bei Bedarf angepasst.
Letztmals wurde die Visum- und Kompetenzregelung im März 2020 vom Gemeinderat behandelt und die beschlossenen Änderungen per 1. April 2020 angewendet.
Die Regierung hat beschlossen, dass der Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 und das Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 ab 1. Juni 2023 angewendet werden.
Dieser Zeitpunkt bietet sich an, um auch die Visum- und Kompetenzregelung anzupassen. Die Anpassungen an der Visum- und Kompetenzregelungen sind grösstenteils formeller Art.
Vieraugenprinzip wird angewendet
Neu wurde das Vieraugenprinzip bei den Vorbemerkungen als Grundsatz festgehalten.
Es wurde aber aufgrund der Regelung zu «Kontrolle der Kreditorenrechnungen» bereits bisher angewendet.
Durch die Anwendbarkeit der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen 2019 (IVöB) ergibt sich eine Veränderung bei den Schwellenwerten.
Der Schwellenwert für freihändige Lieferungen erhöht sich von 100'000 Franken auf neu 150'000 Franken. Die nächste Anpassung der Visum- und Kompetenzregelung wird sich mit der Auflösung des Schulrates und der Umstellung auf die Bildungskommission ergeben.