Kirchberg (SG)

    Kirchberg SG: Neue Regeln für Beilagen im Gmeindsblatt

    Der Gemeinderat von Kirchberg SG hat die Richtlinien angepasst. Neu sind mehrseitige Hefte und Beilagen zu Anlässen mit Eintritt erlaubt.

    Kirchberg SG
    Der Brunnen bei der Pfarrkirche Mosnang (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    In der Mediadokumentation sind unter anderem die Möglichkeiten und Bedingungen für Publikationen und Beilagen im Kirchberger Gmeindsblatt festgehalten. Der Gemeinderat hat den Art. 12 der Mediadokumentation angepasst, welcher die Richtlinien für Beilagen zum Gmeindsblatt regelt.

    Neu können dem Gmeindsblatt auch mehrseitige Beilagen in Heft-Form beigelegt werden. Zulässig sind auch Beilagen für Anlässe, für welche ein Eintritt oder Unkostenbeitrag erhoben wird, sofern die Beilage von einer berechtigten Organisation stammt (Kirchgemeinden, Korporationen und ortsansässige Vereine, Parteien sowie nicht-gewinnorientierte Organisationen). Die Beilage muss die berechtigte Organisation als Absenderin eindeutig ausweisen.

    Beilagen gewinnorientierter Unternehmen sind nicht zulässig; ihnen stehen die Inseratemöglichkeiten gemäss Mediadokumentation offen.

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