Wie die Gemeinde Kirchberg SG angibt, endet am 31. Dezember 2024 die laufende Amtsdauer. Die Erneuerungswahlen der Behörden finden am 22. September 2024 statt.
Blick auf die Gemeinde Kirchberg (SG).
Blick auf die Gemeinde Kirchberg (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Am 31. Dezember 2024 endet die Amtsdauer 2021 bis 2024 aller politischen Gemeindebehörden im Kanton St.Gallen.

Für die neue Amtsdauer 2025 bis 2028 sind die Mitglieder der Gemeindebehörden (Gemeindepräsident, Gemeinderat, Schulpräsident und Geschäftsprüfungskommission) neu zu wählen.

Der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen findet im ganzen Kanton, einschliesslich der politischen Gemeinde Kirchberg, am Sonntag, 22. September 2024, statt.

Einreichung von Wahlvorschlägen bis Anfang Juli 2024 möglich

Es ist Aufgabe der politischen Parteien, der Dorfvereine oder Dritter, geeignete Kandidaten für die Gemeindebehörden vorzuschlagen.

Der Gemeinderat hat den Ablauf und Terminplan für die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2025 bis 2028 festgelegt.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang müssen bis Freitag, 5. Juli 2024, 16 Uhr, auf der Ratskanzlei Kirchberg eingegangen sein.

Termin für einen möglichen zweiten Wahlgang

Damit ein Kandidat im ersten Wahlgang gewählt wird, muss das absolute Mehr erreicht werden.

Wenn im ersten Wahlgang nicht alle Mandate besetzt werden können, findet ein zweiter Wahlgang statt. Dieser würde durchgeführt am Sonntag, 24. November 2024.

Wahlvorschläge dafür sind bis spätestens Mittwoch, 2. Oktober 2024, 16 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen.

Möglichkeit von stillen Wahlen beim zweiten Wahlgang

Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Beim zweiten Wahlgang sind auch stille Wahlen möglich.

Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

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