Wie die Gemeinde Kirchberg SG informiert, endet die Frist für die Prämienverbilligung am 31. März 2024. Anträge sind der Sozialversicherungsanstalt vorzulegen.
Das Gemeindehaus in Kirchberg (SG).
Das Gemeindehaus in Kirchberg (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2024 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St.Gallen hatten.

Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2024 massgebend.

Anträge bis Ende März 2024 möglich

Die AHV-Zweigstelle (Alters- und Hinterlassenenversicherung) macht auf den Ablauf der Einreichefrist per 31. März 2024 aufmerksam.

Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.

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