In Mosnang tritt Schleppschlauch-Obligatorium in Kraft
Wie die Gemeinde Mosnang meldet, tritt per 1. Januar 2024 ein Obligatorium für Schleppschläuche in der Landwirtschaft in Kraft.

Die Schleppschlauchpflicht ist Teil des Umweltschutzgesetzes und hat zum Ziel, die Ammoniak-Verluste in der Landwirtschaft zu reduzieren.
Gülle und flüssige Vergärungsprodukte müssen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einer Hangneigung bis 18 Prozent mit emissionsmindernden Verfahren ausgebracht werden, wenn diese Fläche auf dem Betrieb insgesamt drei oder mehr Hektaren beträgt.
Die Kantone können in der Anwendung des Obligatoriums Ausnahmen erlassen.
Im Kanton St. Gallen sind die Gemeinden für den Vollzug verantwortlich.
Ausnahmegesuche sind in bestimmten Fällen möglich
Auf schriftliches Gesuch hin können die Gemeinden technisch oder betrieblich begründete Ausnahmen für einzelne Flächen gewähren.
Ausnahmen kommen grundsätzlich dann in Frage, wenn auf bestimmten Flächen emissionsmindernde Ausbringverfahren aus Sicherheitsgründen nicht anwendbar sind, aufgrund der Zufahrt die Erreichbarkeit oder der Einsatz wegen knapper Platzverhältnisse nicht möglich ist.
Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Prüfung der Ausnahmegesuche des Schleppschlauch-Obligatoriums an den Kontrolldienst KUT AG, Flawil erteilt.