Gesamtrevision der Ortsplanung in Wattwil wird vorgestellt
Wie die Gemeinde Wattwil angibt, wird die Gesamtrevision der Ortsplanung anlässlich einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 18. Januar 2024 vorgestellt.

Das geltende Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen (PBG) stammt aus dem Jahr 2017.
Es verpflichtet die Gemeinden, ihre Ortsplanung innert zehn Jahren zu überarbeiten.
Kurz nach dessen Inkraftsetzung wurden in bereits drei Nachträgen massgebliche Präzisierungen und Anpassungen vorgenommen.
Es war deswegen angezeigt, diese Nachträge abzuwarten, um die gemeindeeigene Ortsplanung auf stabilen Grundlagen fertigzustellen.
Kommunaler Richtplan wurde durch den Gemeinderat erlassen
Der Zonenplan von Wattwil stammt aus dem Jahr 1999, derjenige von Krinau aus dem Jahr 2003, und das Baureglement wurde letztmals 2015 im Zusammenhang mit der Gemeindevereinigung nachgeführt.
Auf Basis der übergeordneten und bereits erarbeiteten kommunalen Grundlagen (kommunaler Richtplan, Schutzverordnungen) ist nun der so genannte Rahmennutzungsplan den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Der Gemeinderat hatte in diesem Zusammenhang zu einem früheren Zeitpunkt den Input aus der Bevölkerung und dem Gewerbe mit den Zentrums-Workshops oder der öffentlichen Mitwirkung zum Richtplan gesammelt.
Der kommunale Richtplan wurde erarbeitet und im Juni 2022 durch den Gemeinderat erlassen.
Rahmennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet
Anfang Mai 2023 wurde dieser vom kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen (AREG) zur Kenntnis genommen.
Dieser ist behördenverbindlich und bildet die Grundlage für die Überarbeitung der Ortsplanung, welche Sache der Politischen Gemeinde Wattwil ist.
Darauf basierend legt der Rahmennutzungsplan, bestehend aus Zonenplan und Baureglement, durch Ausscheidung von Nutzungszonen (Bauzonen, Landwirtschaftszonen, Schutzzonen) grundeigentümerverbindlich die mögliche Verwendung fest und umfasst das gesamte Gemeindegebiet.
Es wird damit festgelegt, wo, was und wie gebaut oder genutzt werden kann.
Bevölkerung kann sich zur räumlichen Entwicklung beteilige
Für einzelne Gebiete, für Bauten und Anlagen mit besonderer räumlicher Wirkung, wird die Nutzungsplanung ergänzt.
In einem Sondernutzungsplan werden sodann mögliche Abweichungen vom Rahmennutzungsplan orts- und objektspezifisch geregelt.
Die Vorarbeiten für die neue Rahmennutzungsplanung konnten abgeschlossen werden.
Die Bevölkerung ist ein weiteres Mal eingeladen, sich zur räumlichen Entwicklung zu beteiligen und zu äussern.
Informationsveranstaltung am 18. Januar 2024
Mit der Mitwirkung besteht die Gelegenheit, konkrete Vorschläge anzubringen, kritische Fragen zu stellen und allfällige Änderungen zu beantragen.
Die Gesamtrevision der Ortsplanung wird anlässlich einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Donnerstag, 18. Januar 2024, vorgestellt und anschliessend das Mitwirkungsverfahren eröffnet.
Angesichts des Umfangs und der möglichen Betroffenheit auf die Bewohnenden und Grundeigentümer wird eine Laufzeit zur Mitwirkung bis Mitte Mai 2024 angesetzt.
Öffentliche Auflage der Gesamtrevision im Herbst oder Winter 2024
Zudem besteht im Frühling 2024 die Gelegenheit, sich persönlich an Bürgergesprächen vertieft zu informieren und mit Experten und Behördenvertretern zu sprechen.
In der darauffolgenden Auswertung werden die vorgebrachten Aspekte geprüft und über deren Berücksichtigung entschieden.
Nach erfolgter Auswertung und Berücksichtigung der Mitwirkungseingaben ist vorgesehen, die Gesamtrevision der Ortsplanung im Herbst oder Winter 2024 öffentlich aufzulegen.