Genehmigung Grundwasserschutzzonen für die Grundwasserfassung und das Grundwasserschutzareal Necker
Das Baudepartement des Kantons St. Gallen den Schutzzonenplan und das Schutzzonenreglement für die Grundwasserfassung Necker sowie das Schutzarealreglement Necker genehmigt

Mit Verfügung vom 16. Mai 2019 hat das Baudepartement des Kantons St. Gallen den Schutzzonenplan und das Schutzzonenreglement für die Grundwasserfassung Necker sowie das Schutzarealreglement Necker genehmigt. Die Unterlagen wurden in den Gemeinden Oberhelfenschwil und Neckertal vom 27. November bis 27. Dezember 2017 aufgelegt. Die bisherigen Schutzzonenunterlagen für die Grundwasserfassung Necker vom 27. Dezember 1993 sind damit aufgehoben. Mit der Genehmigung des Schutzzonenplans und des Schutzzonenreglements müssen in den nächsten Jahren verschiedene Massnahmen zur Sicherung der Grundwasserqualität umgesetzt werden. Diese Massnahmen betreffen den Strassenraum, die Abwasserbeseitigung und teilweise auch private Liegenschaften.