Toggenburg

Die Primarschule Bütschwil wird neu videoüberwacht

Nau.ch Lokal
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Toggenburg,

Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil berichtet, werden im öffentlichen Raum der Primarschule Bütschwil Kameras zur Videoüberwachung installiert.

Innerfeld bei der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil im Wahlkreis Toggenburg.
Innerfeld bei der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil im Wahlkreis Toggenburg. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Primarschulanlage in Bütschwil wird auch ausserhalb der Schulzeiten und an Wochenenden oft von der Bevölkerung besucht und genutzt.

Es kommt aber auch immer wieder zu Sachbeschädigungen und Verschmutzungen.

Die Videoüberwachung soll einerseits als präventive Massnahme, andererseits als Hilfsmittel bei der Aufklärung eines Vorfalles dienen.

Der Gemeinderat erlässt deshalb, gestützt auf das Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund, die Installation von Kameras zur Videoüberwachung gemäss Situationsplan, mit der Möglichkeit der Personenidentifikation.

Betriebszeiten der Videoüberwachung

Die Betriebszeiten während des Schulbetriebs werden für Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von Mitternacht bis 7.30 Uhr, 12 Uhr bis 13.30 Uhr sowie von 16 Uhr bis 23.59 Uhr festgelegt.

Während der Schulferien erfolgt eine 24 Stunden-Aufzeichnung.

Am Mittwoch wird von Mitternacht bis 7.30 Uhr und 12 Uhr bis 23.59 Uhr sowie am Samstag und Sonntag von Mitternacht bis 23.59 Uhr aufgezeichnet.

Hinweise zum Datenschutz

Die Aufzeichnungen werden während maximal 30 Tagen gespeichert. Anschliessend werden diese automatisch gelöscht, falls sich in dieser Zeit keine Vorfälle ereignet haben.

Die Sicherheitsvorkehrungen stellen sicher, dass keine unbefugten Personen Zugriff auf die Aufnahmen haben.

Die Standorte der Videokameras können bei der Ratskanzlei eingesehen werden.

Rekurs gegen die Verfügung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 43 bis ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) innert 14 Tagen seit Veröffentlichung Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen erhoben werden.

Der Rekurs ist schriftlich und unterzeichnet einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung zu enthalten.

Diesem wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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