Wie die Gemeinde Neckertal bekannt gibt, bietet sie seit dem 1. Januar 2023 der Bevölkerung ein Energieförderprogramm an.
Landschaft im Neckertal Toggenburg.
Landschaft im Neckertal Toggenburg. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gemeinde Neckertal bietet seit dem 1. Januar 2023 ein Energieförderprogramm an.

Damit sollen Hausbesitzer von zusätzlichen Beiträgen profitieren, wenn sie auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Gebäuden setzen.

Mit einem attraktiven Förderprogramm will die Gemeinde Neckertal die Einwohner motivieren, auf erneuerbare Energien umzusteigen und die Energieeffizienz zu erhöhen.

CO2-Ausstoss soll verringert werden

Mit diesen Massnahmen soll es unter anderem gelingen, den CO2-Ausstoss zu verringern.

An der Budgetversammlung hat die Bürgerschaft einer ersten Tranche der Finanzierung in der Höhe von 200'000 Franken zugestimmt. Somit konnte das Förderprogramm am 1. Januar 2023 starten.

Wer Energieeffizienz steigert, der profitiert

Private Hausbesitzer können von der öffentlichen Förderung profitieren, wenn ihre Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduktion von CO2 beitragen.

Im Bereich der Heizenergie ist dies beispielsweise der Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektrowiderstandsheizungen durch Wärmepumpen oder einen Anschluss an ein Fernwärmenetz.

Im Bereich der Gebäudehüllen wird der Fensterersatz gefördert. Unterstützung bekommen private Bauherren für den Neubau von Fotovoltaikanlagen auf Neubauten und bestehenden Gebäuden.

Beitragsgesuche sind elektronisch einzureichen

Der Gemeinderat hat die Energieagentur St. Gallen für die Umsetzung des Energieförderprogramms 2023 bis 2025 bestimmt.

Wer ein Fördergesuch einreichen will, muss dies vor Beginn der Arbeiten elektronisch einreichen und zwar direkt über die Webseite von eFörderportal.

Ist der Beitrag zugesichert, muss das geförderte Vorhaben innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden, ansonsten verfällt der zugesicherte Beitrag.

Die Beiträge werden ausbezahlt, wenn der vollständige Projektabschluss des Gesuchstellers vorliegt.

Maximaler Förderbetrag von 7000 Franken

Pro Wohneinheit ist ein maximaler Förderbetrag von 7000 Franken festgelegt. Der Mindestförderbetrag beträgt 1000 Franken pro Fördermassnahme.

Ist das zur Verfügung stehende Budget eines Jahres ausgeschöpft, werden die Gesuche auf eine Warteliste aufgenommen und nach Verfügbarkeit der Mittel im Budget des Folgejahres bearbeitet.

Bei Fragen wendet man sich direkt an die Energieagentur St. Gallen.

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