Wie die Gemeinde Nesslau mitteilt, ist für den Teilstrassenplan «Alter Webereiweg» eine Auflagefrist vom 31. Mai bis 29. Juni 2023 vorgesehen.
Dorfbrunnen bei der Hauptstrasse in Nesslau. Im Hintergrund steht die reformierte Kirche von Nesslau.
Dorfbrunnen bei der Hauptstrasse in Nesslau. Im Hintergrund steht die reformierte Kirche von Nesslau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Am 14. März 2023 genehmigte der Gemeinderat gemäss Artikel 39ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) den Teilstrassenplan «Alter Webereiweg» und legte den Neubau des alten Webereiwegs mit einer Brücke (Gemeindeweg 2. Klasse, Nummer 2.628) fest.

Die Unterlagen zur Einsichtnahme sind im Dachgeschoss des Gemeindehauses Nesslau während der Auflagefrist vom 31. Mai 2023 bis zum 29. Juni 2023 verfügbar.

Der Teilstrassenplan sowie weitere Unterlagen sind untenstehend ersichtlich.

Einsprachen gegen das Projekt sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen

Wer private Rechte abtreten muss, erhält eine persönliche Anzeige. Die Linienführung ist während der Auflage des Projekts im Gelände abgesteckt.

Einsprachen gegen das Projekt beziehungsweise gegen den Teilstrassenplan sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Nesslau, 9650 Nesslau, einzureichen.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Artikel 45 VRP).

Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

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