Bütschwil-Ganterschwil

    Bütschwil-Ganterschwil SG: Weniger Förderung für neue Solarbatterien

    Die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil SG senkt den Förderbeitrag für Solarstrombatterien per 1. Januar 2027 von 2000 auf höchstens 1500 Franken.

    Die Ortseinfahrt der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil im Wahlkreis Toggenburg im Kanton St. Gallen.
    Die Ortseinfahrt der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil im Wahlkreis Toggenburg im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

    Über das Energieförderprogramm der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil werden Anreize geschaffen, damit Private und Unternehmen Investitionen hin zur Energiewende tätigen. Per 1. Januar 2027 wird der Beitrag für Solarstrombatterien angepasst.

    Die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil unterstützt Massnahmen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Für die Finanzierung der Beiträge hat die Bürgerversammlung 2026 Fr. 200'000.00 gesprochen.

    Die Nachfrage nach Förderbeiträgen ist nach wie vor hoch. Wenn das Budget aufgebraucht ist, erfolgen jeweils keine Zusicherungen mehr und die Gesuchsteller kommen auf eine Warteliste. Dank der Budgeterhöhung 2025 auf Fr. 300'000.00 konnte die Warteliste vorerst erfolgreich abgebaut werden.

    Das Förderbudget soll zielgerichtet eingesetzt werden, eine echte Förderwirkung haben und Mitnahmeeffekte sollen möglichst verhindert werden. Um das sicherzustellen, müssen die Förderungen regelmässig überprüft und angepasst werden.

    Die Kosten für die Installation einer Solarstrombatterie sind in den letzten Jahren stark gesunken. Bisher wurde die Erstinstallation einer Solarstrombatterie zur Speicherung des selbst erzeugten Solarstroms mit Fr. 2000.00 gefördert.

    Der Gemeinderat hat nun beschlossen, diesen Förderbeitrag ab 1. Januar 2027 anzupassen auf den Betrag von neu maximal Fr. 1500.00 und maximal 25% der Installationskosten. Die Förderrichtlinien werden dazu per 1. Januar 2027 angepasst.

    Alle weiteren Beiträge bleiben unverändert.

    Nebst Solarstrombatterien werden in Bütschwil-Ganterschwil beispielsweise auch der Ersatz von Elektroheizungen und fossilen Heizungen durch Holzfeuerungen gefördert.

    Auch der Einbau von Wärmpumpen, der Ersatz von Fenstern oder die Installation einer PV-Anlage werden unterstützt, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung werden von der Energieagentur St. Gallen abgewickelt.

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