Wie die Gemeinde Stettlen berichtet, wird die öffentliche Auflage der Umzonung des Bernaparks aufgrund notwendiger weiterer Abklärungen auf 2024 verlegt.
Stettlen mit Bernapark und dem Bantiger im Hintergrund.
Stettlen mit Bernapark und dem Bantiger im Hintergrund. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Revision der Ortsplanung und damit auch die Umzonung des Bernaparks ist für die Gemeindeversammlung im Frühjahr 2024 geplant.

Die ursprünglich vorgesehene öffentliche Auflage und Behandlung im laufenden Jahr ist nicht möglich, da zusätzliche Abklärungen, Bereinigungen und Vereinbarungen innerhalb der knappen Terminierung nicht abgeschlossen werden konnten.

Nachdem eine erste Entwicklungsetappe im Bernapark mit der sogenannten Bestandeszone im 2016 genehmigt wurde und heute auch bereits gebaut ist, erfolgte die Entwicklungsplanung für das gesamte Areal der ehemaligen Kartonfabrik Deisswil zusammen mit einem ausgewählten Planerteam.

In der sogenannten «Vision Bernapark» wurde ein qualitätsvoller Mix aus Wohnen, Dienstleistung, Gesundheit, Bildung, Verkauf, Gastronomie und Freizeit entwickelt.

Verlegung der Worble

Dabei soll möglichst viel der bestehenden Bausubstanz erhalten bleiben.

Die ortsplanerische Weiterentwicklung ergab eine maximale Ausnützung von rund 230'000 Quadratmeter Geschossfläche, wobei maximal 60 Prozent Wohnen zugelassen ist.

Diese Entwicklung stützte sich auf die Verlegung der Worble in eine Umgehungsgerinne.

Heute fliesst die Worble in einem unterirdischen Kanal durch das Bernaparkareal.

Wasserbauplan regelt Verlauf der Worble

Die Verlegung dieses Kanals in ein Gebiet ausserhalb des Bernaparks ist Teil des Wasserbauplans Worble.

Dieser regelt den Verlauf der Worble ab Gemeindegrenze Vechigen bis Bolligen neu und betrifft auf einem Teilgebiet auch die Gemeinde Ostermundigen.

Der Wasserbauplan Worble lag im vergangenen Herbst öffentlich auf und konnte bisher aufgrund von zahlreichen unerledigten Einsprachen nicht den Stimmberechtigten unterbreitet werden.

Eine gewichtige Einsprache wurde von der Bernapark AG selbst eingereicht und betrifft die gewünschte Nutzung des Areals mit den ehemaligen Tanklagern auf Gemeindegebiet Ostermundigen.

Bereinigung der Einsprachen

Die Bereinigung der Einsprachen sowohl im östlichen Teil als auch im Bereich Bernapark, sind mit weiteren Abklärungen und Variantenplanungen verbunden.

Aufgrund dieser Arbeiten verzögert sich der Wasserbauplan Worble erneut.

Ebenfalls damit verbunden ist eine Verzögerung der Erschliessungsverbesserung über den Schwandiweg.

Die Worbleführung hat entscheidenden Einfluss auf diese Planungen.

Entwicklung gemäss «Vision Bernapark»

Sowohl Wasserbauplan wie Schwandiweg sind entscheidende Faktoren für die geplante Entwicklung gemäss «Vision Bernapark».

Deshalb wurden in der Plangrundlage Bestimmungen aufgenommen, die dem Bernapark eine teilweise Entwicklung erlauben, solange die Worble nicht verlegt und der Schwandiweg nicht ausgebaut ist.

Der Kanton als Genehmigungsbehörde bei Ortsplanungen hat in der obligatorischen Vorprüfung diverse zu klärende Vorbehalte aufgeführt, die sich insbesondere auch auf die Verzögerung des Wasserbaus Worble beziehen.

Die Infrastruktur im Bernapark (Wege, öffentliche Querverbindung, Wasser, Abwasser) soll grundsätzlich als Privatareal gelten.

Abgeltung der Planungsmehrwerte

Dies entbindet die Gemeinde aber nicht von Sicherstellungen sowohl eigentumsrechtlicher wie finanzieller Art, damit das Areal auf Dauer und insbesondere bei Eigentümerwechsel funktionieren kann.

Der entsprechende Vertrag konnte erst vertieft in Angriff genommen werden, nachdem der Kanton Mitte August seine Vorprüfung bekannt gab.

Bereits geklärt werden konnte die Abgeltung der Planungsmehrwerte (Mehrwertabschöpfung), welche auf einer Schätzung von Wüestpartner AG basiert.

Voraussichtliche Einnahmen

Diese wird aber erst mit der öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision bekannt gegeben.

Die voraussichtlichen Einnahmen zugunsten Gemeinde und Kanton hängen von der effektiven Bautätigkeit ab und sind deshalb sehr schwierig als Finanzplangrundlage kalkulierbar.

Die Auswirkungen des neuen Dorfteils auf die Gemeindefinanzen und -infrastruktur sowie deren Bewältigung werden im Rahmen der Auflage im Erläuterungsbericht dargelegt werden.

Neue Terminierung notwendig

Der bisherige Termin erwies sich nun sowohl aufgrund der ungeklärten Situation rund um den Wasserbau sowie des noch fehlenden Infrastrukturvertrags als zu knapp.

Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die geplante öffentliche Auflage zu verschieben und das Geschäft nicht für die nächste Gemeindeversammlung zu traktandieren.

Die angepasste Planung sieht eine ausserordentliche Gemeindeversammlung im Frühjahr 2024 vor, sofern bis dahin die nötigen Klärungen erfolgt sind.

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