Ostermundigen

In Ostermundigen wird der Breiteweg wegen Sanierung gesperrt

Nau.ch Lokal
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Bantiger,

Wie die Gemeinde Ostermundigen meldet, wird der Breiteweg im Abschnitt Schermenweg/Biderstrasse vom 3. bis 13. Oktober 2023 für Sanierungsarbeiten gesperrt.

Ostermundigen.
Blick auf die Gemeinde Ostermundigen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Die Gemeinde Ostermundigen saniert in einem Teilabschnitt des Breitewegs die Randabschlüsse und beseitigt die Belagsschäden.

Ein Teilstück der Arbeiten findet auf dem Boden der Stadt Bern statt. Diese sind mit dem Tiefbauamt der Stadt Bern koordiniert.

Vom 2. bis 11. Oktober 2023 sind Fräsarbeiten und Randabschlüsse geplant und am 12. und 13. Oktober 2023, 7 bis 18 Uhr, finden die Belagsarbeiten statt.

Bei Regenwetter müssen die Belagsarbeiten jeweils auf den nächsten trockenen Werktag verschoben werden.

Informationen für Anlieger

Vom 3. bis 13. Oktober 2023 bleibt der Breiteweg – im Abschnitt Schermenweg und Biderstrasse für den Strassenverkehr gesperrt.

Zu Fuss Gehende und Velofahrende können die Baustelle passieren.

Die direkt betroffenen Fahrzeughalter, die für diese Zeit einen Ersatzparkplatz benötigen, können sich bis am Dienstagmorgen, 26. September 2023, per E-Mail an Silvio Gallo wenden.

Vorname und Name, Wohn- und Parkplatzadresse sowie Kontrollschild-Nummer für das Fahrzeug werden dafür benötigt.

Sanierung des Kreuzpunkts Breite-/Schermenweg

Mit den Belagsarbeiten wird auch der Kreuzpunkt Breite-/Schermenweg saniert. Kurzweilige Verkehrsbehinderungen sind zu erwarten.

Ein Verkehrsdienst wird den Strassenverkehr einspurig regeln. Die Polizei, Feuerwehr und Sanitätspolizei sind über die Bauarbeiten informiert.

Vor dem Belagseinbau wird ein schwarzer Haftstoff auf der Strasse aufgetragen. Im Anschluss darf diese nicht mehr betreten/befahren werden.

Der Haftstoff ist nur sehr schwer von Schuhen, Kleidung, Böden, Fahrzeugen und so weiter zu entfernen.

Sicherheitsmassnahmen nach dem Asphalteinsatz

Auch nach Einbau des Asphalts darf der Abschnitt aufgrund der hohen Bodentemperaturen weder befahren noch betreten werden.

Sowohl die Bauunternehmung als auch die Gemeinde lehnen jede Haftung ab.

Bei individuellen Fragen zu den Belagsarbeiten kann sich die Bevölkerung direkt an den Baustellenchef (Polier) vor Ort wenden.

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