Wie die Gemeinde Stettlen mitteilt, werden diverse Urnengräber, Kindergräber und Sargreihengräber per Ende April 2023 aufgelöst.
Evangelisch Reformierte Kirche in Stettlen.
Evangelisch Reformierte Kirche in Stettlen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Gemäss der Verordnung für die Benützung von Gemeindeanlagen der Gemeinde Stettlen verfügt die Gemeindeschreiberei die Aufhebung der Gräber mit abgelaufener Ruhedauer von 25 Jahren per 30. April 2023.

Von der Aufhebung betroffen sind die Urnengräber A1 bis A53 der Bestattungsjahre 1989 bis 1997 und die Urnengräber I5 des Bestattungsjahres 1997; die Kindergräber K1, K2, K4, K5 der Bestattungsjahre 1962 bis 1991 sowie die Sargreihengräber F1 bis F21 der Bestattungsjahre 1992 bis 1997.

Für die Berechnung der Ruhedauer ist die Erstbestattung massgebend.

Grabschmuck bis spätestens 18. April 2023 entfernen

Angehörige können Grabmäler, Grabschmuck oder Pflanzen bis am 18. April 2023 behändigen.

Ab dem 19. April 2023 verlieren sie alle Rechte an den Gräbern, Grabmälern und am Grabschmuck.

Für Fragen steht die Gemeindeschreiberei telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

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