Wie die Gemeinde Lauterbrunnen berichtet, ist das Projekt am Schiltgrat nun so weit vorangeschritten, dass die Baubewilligung eingereicht werden kann.
Lauterbrunnen.
Landschaft Lauterbrunnen. - SDA - Keystone.
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Aufgrund der anhaltenden Energieknappheit und der Suche nach erneuerbarer Energie werden vermehrt alpine Solaranlagen geplant.

Die Standorte für alpine Solaranlagen werden so ausgewählt, dass diese die Landschaft nicht zu stark belasten.

Leider ist es jedoch nicht möglich, diese Anlagen zu installieren, ohne dass das Landschaftsbild beeinträchtigt wird.

Der Gemeinderat wurde von der Projektinitiantin über das Vorhaben bereits vor einigen Monaten informiert.

Bergschaft stimmt dem Projekt zu

Der Gemeinderat hat sich dazumal mehrheitlich unterstützend zum Projekt bekennt, dies im Wissen, dass im Rahmen des Bewilligungsverfahrens die Standortfrage und die Einflüsse auf die Natur intensiv geprüft werden, um so ein für die Natur verträgliches Projekt zu finden.

Nachdem die Bergschaft als Grundeigentümerin dem Projekt zugestimmt hat, wurden weitere Planungsschritte angegangen.

Die Planung ist nun so weit vorangeschritten, dass die Baubewilligung vom Projektträger eingereicht werden kann.

Zustimmung der Gemeinde

Die Gesetzgebung zu den Fotovoltaik-Grossanlagen erfolgte auf Bundesebene. Die Gemeinden sind am Baubewilligungsverfahren für solche Anlagen nicht beteiligt.

Daher hat die vom Gesetzgeber verlangte Zustimmung der Gemeinde keinen Zusammenhang mit dem Baubewilligungsverfahren.

Die notwendige Zustimmung der Gemeinde ist im gleichen Verfahren einzuholen, wie dies bei Gemeindereglementen erfolgt.

Gemäss Artikel 14 Absatz zwei des Organisationsreglements von Lauterbrunnen ist der Gemeinderat – unter Vorbehalt des fakultativen Referendums – zuständig für den Beschluss über Reglemente.

Fakultatives Referendum

Konsequenterweise ist der Gemeinderat auch betreffend dem Zustimmungsbeschluss gemäss Artikel 71a Absatz drei des Energiegesetzes (EnG) zu einer Fotovoltaik-Grossanlage zuständig, allerdings klarerweise unter Vorbehalt des fakultativen Referendums.

Der Gemeinderat hat sich an seiner Sitzung vom 29. Januar 2024 von der Projektinitiantin (Industrielle Betriebe Interlaken AG) nochmals informieren und Fragen beantworten lassen.

Im Anschluss an diese Information hat der Gemeinderat in seiner Kompetenz den Zustimmungsbeschluss gemäss Artikel 71a Absatz 3 EnG zur geplanten Fotovoltaik-Grossanlage im Schilt gefasst, dies unter Vorbehalt des fakultativen Referendums.

Ausführliche Informationen in Broschüre

Der Beschluss des Gemeinderates wird unter Hinweis auf das fakultative Referendum im Anzeiger publiziert.

Damit die Stimmberechtigten entscheiden können, ob sie ein Referendum unterzeichnen wollen, müssen sie über das Projekt informiert sein.

Mit der Informationsbroschüre sollen alle relevanten Informationen bekannt gegeben werden.

Wie es weitergeht

Nach erfolgter Publikation des Zustimmungsbeschlusses zur Fotovoltaik-Grossanlage im Schilt, Gimmelwald, läuft eine 30-tägige Referendumsfrist.

Wird das Referendum nicht ergriffen respektive kommt kein Referendum zustande, ist der Zustimmungsbeschluss des Gemeinderates rechtskräftig.

Kommt das Referendum zustande, entscheiden die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2024 über die Zustimmung der Gemeinde.

Weitere Informationen sind in der Informationsbroschüre auf der Webseite der Gemeinde einzusehen.

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