Wie die Stadt Illnau-Effretikon mitteilt, fehlt für die Einführung von Weilerzonen die notwendige rechtliche Grundlage.
Stadthaussaal Illnau-Effretikon.
Stadthaussaal Illnau-Effretikon. - Nau.ch / Simone Imhof
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Im Rahmen der Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung formulierte der Stadtrat die Absicht, die Einführung von Weilerzonen für die fünf Ortsteile Agasul, Bietenholz, First, Horben und Mesikon zu prüfen.

Damit wird das Ziel verfolgt, die Weiler zu erhalten, indem ein massvoller Ausbau von bestimmten Gebäuden zugelassen wird.

Weil die kantonale Praxis im Umgang mit Kleinsiedlungen bundesrechtswidrig war, folgte eine Überprüfung auf kantonaler Ebene.

Im Jahr 2021 nahm der Stadtrat zur Kenntnis, dass die Einführung der Weilerzonen aus der Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung herausgelöst werden muss.

Bundesrechtskonforme Definition fehlt

Im gegenwärtigen kantonalen Planungs- und Baugesetz fehlt immer noch eine bundesrechtskonforme Definition für eine Weilerzone.

Derzeit sind die Teilrevisionen des Kantonalen Richtplans und des Planungs- und Baugesetzes zum Thema «Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen» in Arbeit.

Die Revisionsentwürfe beinhalten die Neuerungen im Sinne der Stadt.

Die Ortsteile Agasul, Bietenholz, First, Horben und Mesikon werden namentlich im Richtplantext aufgeführt und auf der Karte mit dem Symbol für Weiler vermerkt.

Derzeit kein Handlungsspielraum für die Stadt

Auf dieser Basis kann die Stadt später beim Kanton die Zuweisung zu einer Weilerzone beantragen.

Mit der Rechtskraft dieser Vorlagen ist aber erst in ein paar Jahren zu rechnen.

Da die notwendige kantonale Grundlage für die kommunale Weiterbearbeitung der Weilerzonen fehlt, besteht für die Stadt derzeit kein Handlungsspielraum in dieser Sache.

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