Wie die Gemeinde Lindau bekannt gibt, sind Hundehalter verpflichtet, den Hundekot ordnungsgemäss zu beseitigen. Kostenlose Robidogsäckli stehen zur Verfügung.
Landwirtschaft in der Gemeinde Lindau.
Landwirtschaft in der Gemeinde Lindau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Das aktuelle kantonale Hundegesetz bezweckt einen sicheren Umgang mit Hunden in der Gesellschaft und stellt dabei die Eigenverantwortung der Hundehalter ins Zentrum.

Die Weiden und Wiesen dienen als Futtergrundlage für die Kühe.

Die Verunreinigung des Futters mit Hundekot ist eine grosse Gefahr für die Gesundheit der Tiere – insbesondere für trächtige Kühe.

Kostenlose Robidogsäckli bei der Einwohnerkontrolle

Hundehalter sind verpflichtet, unter anderem in Siedlungs- und Landschaftsgebieten den Hundekot korrekt zu beseitigen.

Robidogsäckli können gratis am Schalter der Einwohnerkontrolle bezogen werden.

Hundehalter werden aufgefordert, mitzuhelfen und den Hundekot konsequent aufzunehmen.

Das Betreten von Kulturland bis Mitte November 2024 verboten

Der Hund muss während der Vegetationszeit fern von landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern gehalten werden.

Gemäss der Polizeiverordnung der Gemeinde Lindau ist das unberechtigte Begehen des Kulturlandes während der Vegetationszeit vom 15. März bis 15. November 2024 verboten.

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