Wie die Gemeinde Lindau mitteilt, haben sich die Geflüchtten seit ihrer Ankunft im März/April 2022 gut eingelebt und organisiert.
Ortseinfahrt Gemeinde Lindau (ZH) auf der Tagelswangerstrasse.
Ortseinfahrt Gemeinde Lindau (ZH) auf der Tagelswangerstrasse. - Nau.ch / Simone Imhof
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Seit Ausbruch des Krieges sind rund 75’000 Menschen aus der Ukraine in die Schweiz geflüchtet.

Der Bundesrat hat im März 2022 beschlossen, für diese Menschen den Schutzstatus S zu aktivieren. Im November 2022 hat er den Schutzstatus S bis März 2024 verlängert.

Betroffene Personen erhalten mit dem Schutzstatus S rasch und unbürokratisch Schutz in der Schweiz.

Der Schutzstatus S gewährt ein Aufenthaltsrecht, Anspruch auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung und erlaubt den Nachzug von engsten Familienangehörigen.

Möglichkeit einer bewilligungspflichtigen Erwerbstätigkeit

Die Kinder können zur Schule gehen. Ausserdem besteht die Möglichkeit, eine bewilligungspflichtige Erwerbstätigkeit auszuüben.

Die Zuteilung der Schutzbedürftigen in die Kantone erfolgt durch die Bundesasylzentren.

Die Unterbringung erfolgt in kantonalen und kommunalen Unterkünften oder in privaten Gastfamilien.

Falls die Geflüchteten in der Nähe von Verwandten oder Bekannten untergebracht werden möchten, wird dies nach Möglichkeit berücksichtigt.

In Lindau leben 30 Personen mit Schutzstatus S

In der Gemeinde Lindau leben zurzeit rund 30 ukrainische Staatsangehörige mit Schutzstatus S. Es handelt sich mehrheitlich um junge Frauen mit schulpflichtigen Kindern.

Die meisten sind mit der ersten Welle im März/April 2022 in die Gemeinde gekommen und haben bei Privatpersonen Unterkunft gefunden und sind nun in von der Gemeinde gemieteten Wohnungen untergebracht.

Schutzsuchende Status S werden beim Bezug von Sozialhilfe mit asylsuchenden Personen gleichgestellt.

Entsprechend richtet sich die die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen nach kantonalem Recht.

Abteilung Soziales der Gemeinde sorgt für Schutzsuchende

Für Personen mit Status S gelten dieselben Vorgaben betreffend persönlicher Hilfe wie für andere Sozialhilfebeziehende Personen.

Persönliche Hilfe zielt darauf ab, Menschen in schwierigen Lebenslagen durch individualisierte Massnahmen zu stabilisieren und zu stärken.

Wo ein Bedarf besteht, ist sie unabhängig von finanzieller Hilfe zu erbringen.

Die Abteilung Soziales der Gemeinde Lindau sorgt in Koordination mit anderen involvierten Stellen (Schulen, Sprachschulen, Integrationsprojekte) dafür, dass Personen mit Schutzstatus S die nötige finanzielle und persönliche Unterstützung erhalten, um sich während ihres Aufenthaltes in der Schweiz zurecht zu finden.

Geflüchtete haben sich gut eingelebt und organisiert

Gemäss Auskunft der Abteilung Soziales haben sich die Geflüchteten gut eingelebt und organisiert, was sich auch darin äussert, dass sie die Unterstützung des Sozialamtes viel weniger in Anspruch nehmen müssen als zu Beginn ihres Aufenthaltes.

Es seien grosse bis sehr grosse Fortschritte im Spracherwerb festzustellen.

Die Kinder seien glücklich in der Schule angekommen und konnten Freundschaften schliessen, was sie wiederum im Spracherwerb und bei der Integration unterstützen würde.

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