In seiner ersten Sitzung am 9. September 2021 musste der Ratspräsident Kilian Meier bereits mit einigen Herausforderungen kämpfen.
Illnau-Effretikon
Das Ortseingangsschild von Illnau-Effretikon. - Keystone
Ad

Ratspräsident Kilian Meier hiess die Parlamentarier nach der Sommerpause mit einem kräftigen Schlag auf die Ratsglocke herzlich willkommen zurück im Illnau-Effretiker Ratssaal. Und wenn auch die Sitzung bloss lediglich zwei Stunden dauerte, so benötigte der Rat etwas Zeit, um in die Gänge zu kommen: Er wollte sich einfach noch nicht so richtig debattierfreudig zeigen.

Der Präsident sah sich an seiner ersten ordentlichen Sitzung nach seiner Wahl bereits mit einigen Herausforderungen konfrontiert: Was tun, wenn sich ein Ratsmitglied trotz mehrfacher Aufforderung und Ermahnung zur Sache zu sprechen zu sehr vom Verhandlungsgegenstand entfernt?

Dann ist er da: Der Moment, wo Präsident und Sekretär ihre «Bibel» konsultieren und eifrig in der Geschäftsordnung nach einer Lösung blättern. Und sie war es denn auch, die an diesem Abend besonders im Fokus stand: Die neue Geschäftsordnung. Sie soll ab 1. Januar 2022 Leitlinie für die Prozesse im neu mit dem Begriff «Stadtparlament» bezeichneten Gremium sein. 

Neue Fristen und angepasste Abläufe

Die Geschäftsordnung regelt die Organisation des Parlamentes, definiert die Grundlagen zu den verschiedenen parlamentarischen Abläufen und legt die Spielregeln zum Zusammenwirken zwischen Legislative und Exekutive, dem Stadtrat, fest. Der Grosse Gemeinderat debattierte also sozusagen «in eigener Sache».

Hintergrund: Am 1. Januar 2018 ist das neue Zürcher Gemeindegesetz in Kraft getreten. Auch die Organisationserlasse der Zürcher Gemeindeparlamente sind darauf abzustimmen. Neu eingeführt werden nun also das Instrument der Parlamentarischen Initiative und die Möglichkeit der Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK).

Bislang in der Praxis bewährte Vorgänge oder Stadt Illnau-Effretiker-«Eigenheiten» wurden nach Möglichkeit beibehalten, anderes wurde zugunsten zielführender oder praxisnäheren Regelungen aufgegeben. Insbesondere für den Stadtrat ergeben sich hinsichtlich seiner Anträge und bei der Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen neue Fristen und angepasste Abläufe. 

Keine grossen Überraschungen

Die Vorlage wurde durch das überparteilich zusammengesetzte Ratsbüro erarbeitet – eine Vorberatung durch eine der ständigen Kommissionen entfiel. Das Geschäft gelangte direkt in den Gesamtrat.

Die Ratsdebatte sorgte denn auch für keine grossen Überraschungen. Bestrebungen der SVP-Fraktion etwa Fraktionsmindestbestand, Änderungen zu Redezeiten oder zur Begründung von parlamentarischen Vorstössen blieben ohne Erfolg.  Die neue Geschäftsordnung des dannzumal neu bezeichneten Stadtparlamentes soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

SVP