Führen von Merkmalen und Identifikatoren im Einwohnerregister Lindau

Gemeinde Lindau
Gemeinde Lindau

Effretikon,

In Ergänzung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Identifikatoren und Merkmalen werden im Einwohnerregister der Gemeinde Lindau zusätzliche Angaben erfasst.

Gemeinde Lindau - Gemeinde Lindau

An seiner Sitzung vom 29. September 2020 erlässt der Gemeinderat Lindau folgenden Beschluss: In Ergänzung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Identifikatoren und Merkmalen werden im Einwohnerregister der Gemeinde Lindau folgende zusätzliche Angaben erfasst:

– Kontaktdaten (Telefonnummer und/oder EMail, Angaben sind freiwillig)

– Notizen und Bemerkungen mit Zustimmung der betroffenen Person

– Hundebesitz (wird über das Einwohnerregister geführt)

Bezüglich Akteneinsichtsrecht wird auf § 20 Abs. 2 IDG verwiesen. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die im Verfahren unterliegende Partei hat die Kosten zu tragen.

Der Beschluss kann während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Lindau eingesehen werden und ist auch online auf der Gemeindewebsite aufgeschaltet.

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