Schluein feiert 1. August-Feier ohne Feuerwerkskörper
Wie die Gemeinde Schluein berichtet, ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Raketen auf dem Gemeindegebiet während der 1. August-Feier untersagt.

Am 1. August 2023, dem Schweizer Nationalfeiertag, steht auch die Gemeinde Schluein im Zeichen der Feierlichkeiten.
Doch bei aller ausgelassenen Feststimmung ist es wichtig, dass die Sicherheit und das Wohl aller Bürger gewährleistet werden.
In diesem Zusammenhang gilt es, auf eine spezielle Bestimmung des Polizeigesetzes der Gemeinde Schluein hinzuweisen.
Gemäss Artikel 28 ist es ausdrücklich untersagt, Feuerwerkskörper und Raketen innerhalb des Gemeindegebiets von Schluein abzufeuern.










