Wie die Gemeinde Flims angibt, ist die Ausweitung der Tempo-30-Zone auf der Promenada zwischen der Stennabrücke und dem Kreisel Prau La Selva nun rechtskräftig.
Aussicht über Flims.
Aussicht über Flims. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Ausweitung der Tempo-30-Zone auf der Promenada in Flims Waldhaus zwischen der Stennabrücke ab Höhe Promenada Nummer 1 und der Promenada Nummer 32 beim neuen Kreisel Prau La Selva, ist in Rechtskraft erwachsen.

Dazu werden in der Woche vom Montag, 22. April 2024, verschiedene Markierungsarbeiten, einerseits bei den Eingängen zur temporeduzierten Zone und andererseits innerhalb der Zone mit einem Signal «Zone 30» zur Erinnerung an das vorherrschende Tempolimit gekennzeichnet.

Die bereits bestehenden Signalisationen werden überflüssig und demontiert.

Mit Abschluss der Arbeiten gilt in der Gemeinde Flims zwischen der Promenada Nummer 32, beim neuen Kreisel Prau La Selva, und der Via Nova Nummer 36, beim Restaurant Veneziana, Tempo-30-Zone.

Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer verbessern

Am 4. Dezember 2023 verfügte die Kantonspolizei Graubünden die Erweiterung der Tempo-30-Zone ab der Höhe der Promenada Nummer eins bis zur Höhe der Promenada Nummer 32, gestützt auf das Gesamtverkehrskonzept der Gemeinde.

Durch die geringere Fahrgeschwindigkeit soll sich nach dem Willen des Gemeindevorstandes vor allem die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer verbessern, aber auch die Luft- und Lärmbelastung verringert werden.

In Tempo-30-Zonen gilt grundsätzlich für jede Verzweigung und Einmündung der Rechtsvortritt, diese Verkehrsberuhigungsmassnahmen sollen daran erinnern, dass die Höchstgeschwindigkeit 30 Kilometer pro Stunde beträgt.

Fortbestehen der markierten Kernfahrbahn für Veloverkehr

An den Strasseneinmündungen Via Sorts Sut, Rudi Dadens in die Promenada wird deshalb die «Kein Vortritt-Regelung» aufgehoben.

Bei bestehenden baulichen Vortittsregelungen sowie bei der Einmündung Via Sorts Sura und Via Gutveina in die Promenada bleibt die bereits vorhandene Signalisation und Markierung «Stop» aus Sicherheitsgründen belassen.

Ebenfalls bleibt auf der ganzen Promenada im Innerortsbereich die markierte Kernfahrbahn für den Veloverkehr bestehen.

Aktuell wird auf weitere verkehrsberuhigende Massnahmen verzichtet.

Aufhebung von Fussgängerstreifen

In Tempo-30-Zonen dürfen Fussgängerstreifen nur angebracht werden, wenn diese in direktem Zusammenhang mit dem Schulweg und entsprechenden Frequenzbedingungen stehen.

Daher werde die im Perimeter der Tempo-30-Zone bestehen Fussgängerstreifen, mit bis auf eine Ausnahme (Strassenübergang «Gutveina, Promenada 14»), aufgehoben beziehungsweise entfernt.

Ein Fussgängerstreifen regelt zudem nur den Vortritt «Fussgänger haben Vortritt», bietet aber keinerlei Sicherheit.

Autos, Motorräder und Velos haben in Tempo-30-Zonen gegenüber Fussgängern immer Vortritt.

Der Verkehrsablauf wird harmonisiert

Durch die Reduktion der Geschwindigkeit auf der Promenade Flims Waldhaus wird die Verkehrssicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden, den Fuss- und Veloverkehr, verbessert.

Weiter kann der Verkehrsablauf harmonisiert und der Strassenraum beziehungsweise die Aufenthaltsqualität aufgewertet werden.

Die Temporeduktion entspricht ebenso den Vorgaben des Umweltschutzgesetzes (USG), wonach die Luft- und Lärmbelastungen zu senken sind.

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