Wie die Gemeinde Trin meldet, müssen Bäume und Sträucher entlang von Grundstücken zu Strassen hin zurückgeschnitten werden.
Dorfeingang von Trin.
Dorfeingang von Trin. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Sträucher und Bäume entlang von öffentlichen Strassen behindern an verschiedenen Orten die Sicht oder ragen in den Strassenbereich hinaus.

Dadurch entstehen öfters Schäden an Fahrzeugen. Die Grundeigentümer werden aufgefordert, die von ihren Grundstücken ausgehenden Gefahrenquellen umgehend zu beseitigen.

Sträucher und Bäume sind auf eine Höhe von vier Meter über dem Strassenniveau und mindestens bis auf die Grenzlinie zurückzuschneiden.

Die Sicht für die Verkehrsteilnehmer muss frei sein

Der Rückschnitt muss Gewähr dafür bieten, dass Äste und Sträucher nicht in den Strassen- oder Trottoirbereich hinausragen.

Bei Ausfahrten sowie unübersichtlichen Kurven und Einfahrten sind Lebhäge und Sträucher soweit zurückzuschneiden, dass für alle Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sicht frei ist.

Im Unterlassungsfalle erfolgt der Rückschnitt auf Kosten der säumigen Grundeigentümer durch die Gemeinde

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