Ilanz/Glion nimmt Gesuche für Kulturförderung entgegen
Wie die Gemeinde Ilanz/Glion angibt, können Kulturvereine und -gruppierungen bis zum 30. November 2023 ein schriftliches Gesuch an die Kulturstelle einreichen.

Das Kulturförderungsgesetz, welches seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, erweitert den Kreis der Kulturvereine, die um eine Unterstützungsleistung nachsuchen können.
Damit wird das grosse soziokulturelle Engagement der Vereine und ihr Beitrag zur Lebensqualität und Integration in allen Fraktionen wertgeschätzt.
Jährliche Grundbeiträge können Vereine beantragen, welche regelmässige Aktivitäten für ihre Mitglieder anbieten sowie Aktivitäten, welche öffentlich zugänglich sind.
Chöre, Musikgesellschaften, Theatergruppen, Frauenvereine, Jugendverein, Troccas-Vereine, ausländische Kulturvereine sowie weitere Trägerschaften können Gesuche einreichen.
Antragstellung für Kulturbeiträge
Gemäss Artikel eins Absatz vier der Kulturförderungsverordnung müssen Vereine und kulturelle Gruppierungen bis zum 30. November 2023 ein schriftliches Gesuch einreichen, um im Folgejahr den jährlichen Grundbeitrag zu erhalten.
Gesuchseingaben erfolgen per E-Mail oder auf dem Postweg an Koordinationsstelle Kultur der Gemeinde Ilanz/Glion.
Die weiteren Bestimmungen betreffend Unterstützung sind auf der Webseite der Gemeinde einsehbar.